Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 1. Dezember 2015 1 K 1387/15 E wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Steuerbarkeit einer Ausgleichszahlung für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit.
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