Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14. November 2012 10 K 3378/09 Kap wird als unbegründet zurückgewiesen.
Insoweit hat der Beklagte die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14. November 2012 10 K 3378/09 Kap wird als unbegründet zurückgewiesen.
Insoweit hat die Klägerin die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
I.
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