BFH - Urteil vom 06.05.2014
IX R 34/13
Normen:
FöGbG § 4 Abs. 1; FöGbG § 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG München, vom 31.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 101/11

Ertragsteuerliche Folgen der Rückabwicklung eines Grundstückserwerbs in einem Fördergebiet

BFH, Urteil vom 06.05.2014 - Aktenzeichen IX R 34/13

DRsp Nr. 2014/14649

Ertragsteuerliche Folgen der Rückabwicklung eines Grundstückserwerbs in einem Fördergebiet

NV: Der Anspruch auf Förderung gemäß dem FördG für einen vollzogenen Anschaffungsvorgang im Privatvermögen entfällt nicht rückwirkend, wenn der zugrunde liegende Erwerb wegen einer Leistungsstörung rückgängig gemacht wird.

Der Anspruch auf Förderung gemäß dem FöGbG für einen vollzogenen Anschaffungsvorgang im Privatvermögen entfällt nicht mit steuerlicher Wirkung, wenn der zugrunde liegende Erwerb wegen einer Leistungsstörung rückgängig gemacht wird.

Normenkette:

FöGbG § 4 Abs. 1; FöGbG § 3 Abs. 1;

Gründe

I. Streitig ist, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung nach dem Fördergebietsgesetz (FöGbG) mit steuerlicher Rückwirkung entfallen sind infolge der Rückabwicklung des zugrunde liegenden Kaufvertrags.

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und wurden im Streitjahr (1993) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Der Kläger erwarb 1995 mehrere Grundstücke im Fördergebiet, die vom Verkäufer mit 33 Reihenhäusern bebaut werden sollten. Die Gebäude wurden bis Ende 1996 errichtet und dem Kläger übergeben. In der Folgezeit vermietete der Kläger die Häuser und erzielte daraus bis zum Jahr 2000 Einkünfte.