FG Hamburg - Beschluss vom 11.07.2003
VI 14/03
Normen:
GewStG § 9 Nr. 1 S. 2 ;

Erweiterte Kürzung bei Grundstücksveräußerung

FG Hamburg, Beschluss vom 11.07.2003 - Aktenzeichen VI 14/03

DRsp Nr. 2003/13941

Erweiterte Kürzung bei Grundstücksveräußerung

Keine erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG nach Veräußerung des einzigen Grundstücks und Vornahme von Abwicklungsarbeiten während des restlichen Jahres.

Normenkette:

GewStG § 9 Nr. 1 S. 2 ;

Tatbestand:

I. Streitig ist, ob der Antragstellerin (Astin) im Streitjahr die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) zusteht.