Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 29.09.2021 -
Die Sache wird an das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG. Sie ist Eigentümerin eines mit einem Hotel bebauten Grundstücks. Die Klägerin schloss am 09.12.1998 als Vermieterin mit der M-GmbH als Mieterin einen Mietvertrag über ein noch fertigzustellendes Hotel. Als "mieteintrittsverpflichtete" Vertragspartei wurde die A-AG bestimmt. Der Mietvertrag lautete auszugsweise:
"§ 1 Mietobjekt/Errichtung durch den Vermieter
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