FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.10.2002 1 K 2373/00
Normen:
GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 933
EFG 2003, 408
Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.10.2002 - Aktenzeichen 1 K 2373/00
DRsp Nr. 2003/3321
Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages
Eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages ist auch möglich, wenn eine Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen vorliegt, allerdings nicht bei Halten einer Kommanditbeteiligung an einer gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft.
Normenkette:
GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2 ;
Tatbestand:
Streitig ist die Anwendung des § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz -GewStG- (sog. erweiterte Kürzung).
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