I.
Streitig ist, ob der Kläger (Kl) nur als Makler tätig geworden ist, oder aber die wirtschaftliche Verwertungsbefugnis i.S. von § 1 Abs. 2 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) erworben hatte.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|