I.
Streitig ist, ob laufende Aufwendungen für das Gebäude X Str. X in Z-Ort steuermindernd bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung des Klägers zu berücksichtigen sind.
Der Kläger betreibt in [...] eine [...], seine Ehefrau - die Klägerin - arbeitet in diesem Einzelunternehmen mit. Die Ehegatten werden beim Beklagten - dem Finanzamt (FA) - zur Einkommensteuer (ESt) zusammen veranlagt. Darüber hinaus besaß der Kläger in den Streitjahren mehrere Grundstücke in Z-Ort. Streitig ist die steuerliche Behandlung eines dieser Grundstücke.
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