FG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.02.2007
2 K 285/05
Normen:
GrEStG § 4 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 951

Erwerb eines Grundstücks aus Anlass der Übertragung von öffentlichen Aufgaben

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2007 - Aktenzeichen 2 K 285/05

DRsp Nr. 2007/7610

Erwerb eines Grundstücks aus Anlass der Übertragung von öffentlichen Aufgaben

1. Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 4 Nr. 1 GrEStG ist eine Steuerbefreiung nur gegeben, wenn die Aufgabenübertragung und der Eigentumsübergang zwischen den identischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts erfolgen. 2. Hätte der Gesetzgeber jede Übertragung eines Grundstücks aus Anlass des Übergangs öffentlich-rechtlicher Aufgaben von einer auf eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts von der Grunderwerbsteuer befreien wollen, hätte er dies entsprechend geregelt.

Normenkette:

GrEStG § 4 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt - FA) zu Recht die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) versagt hat.