Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 15. Oktober 2014 wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 127.237,56 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin verlangt mit ihrer Zahlungsklage von der Beklagten eine anteilige Erstattung der bei der Erneuerung ihrer gemeindlichen Kläranlage angefallenen Kosten.
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