Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 04.12.2020 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erwarben mit notariell beurkundetem Vertrag vom 11.09.2017 zu je ein Halb ein unbebautes Grundstück, zwar mit Bauverpflichtung, jedoch ausdrücklich ohne Bauträger– oder Architektenbindung.
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