OLG Naumburg - Urteil vom 22.11.2021
12 U 89/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Halle, vom 20.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 204/20

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Mercedes Benz A 220 mit einem Motor der Baureihe OM 651Begriff der SittenwidrigkeitZulässigkeit eines Thermofensters

OLG Naumburg, Urteil vom 22.11.2021 - Aktenzeichen 12 U 89/21

DRsp Nr. 2022/6629

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Mercedes Benz A 220 mit einem Motor der Baureihe OM 651 Begriff der Sittenwidrigkeit Zulässigkeit eines Thermofensters

Keine Haftung des Herstellers des Motors OM 651 EU 6 in einem Mercedes-Benz A 220 gemäß § 826 BGB wegen eines sogenannten "Thermofensters" und einer "Kühlmittelsolltemperatur-Regelung".

Die Berufung des Klägers gegen das am 20. April 2021 verkündete Einzelrichterurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Halle wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe:

I.

Der Kläger macht gegen die Beklagte Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal geltend.

Wegen der Einzelheiten des in erster Instanz unstreitigen und streitigen Sachverhalts und der erstinstanzlich gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).

Ergänzend und klarstellend wird ausgeführt: