1. Der auf den 03.11.2021 anberaumte Verhandlungstermin wird aufgehoben.
2. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 30.07.2020, Az.
3. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einem Monat nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadensersatz wegen des Kaufs eines Opel Insignia 2.0 CDTI Innovation, der über eine Motorsteuerung mit "Thermofenster" verfügt. Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes und der erstinstanzlich gestellten Anträge wird auf die tatsächlichen Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils verwiesen.
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