1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg vom 25. November 2020 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
2. Das angefochtene landgerichtliche Urteil sowie das vorliegende Berufungsurteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
3. Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf bis 13.000 € festgesetzt.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründ:
I.
Der Kläger nimmt die Herstellerin des Motors eines neuen PKW Opel Zafira Style 1,6 l CDTI EURO 6 auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb das streitgegenständliche Fahrzeug beim Autohaus D. GmbH in C. mit Kaufvertrag vom 4. August 2015 zu einem Kaufpreis von 24.596,88 € (Rechnung, Anlage K 1, Bl. 29 d.A.).
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