Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 03.03.2021, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
3.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 16.000 € festgesetzt.
1.
Die Berufung ist zulässig, insbesondere an sich statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden.
2.
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