1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 15.09.2020, Az.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Potsdam ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
5. Der Berufungsstreitwert beträgt bis zu 40.000 €.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages auf deliktischer Grundlage in Anspruch.
Er erwarb gemäß der verbindlichen Bestellung vom 18.10.2017 bei der ... GmbH ... ein Gebrauchtfahrzeug VW Muttivan T6 2,0 l TDI, Fahrgestellnummer ..., km-Stand: 21.572, zu einem Kaufpreis von 46.490 €.
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