OLG Karlsruhe - Urteil vom 13.07.2021
8 U 12/20
Normen:
BGB § 826; BGB § 823 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Heidelberg, vom 06.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 299/18

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen VW Touareg mit einem Motor der Baureihe EA 896 Gen. 2Fehlende Rückrufbetroffenheit eines FahrzeugsZulässigkeit eines ThermofenstersBegriff der Sittenwidrigkeit

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.07.2021 - Aktenzeichen 8 U 12/20

DRsp Nr. 2022/15066

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen VW Touareg mit einem Motor der Baureihe EA 896 Gen. 2 Fehlende Rückrufbetroffenheit eines Fahrzeugs Zulässigkeit eines Thermofensters Begriff der Sittenwidrigkeit

Bei mittelbaren Schädigungen ist für die Annahme einer Sittenwidrigkeit erforderlich, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 06.06.2019, Az. 5 O 299/18, im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:

1.1. Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu jeweils vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages leistet.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 823 Abs. 2;

Gründe

I.

Der Kläger nimmt die Beklagte auf Schadensersatz in Anspruch, weil das Fahrzeug vom sogenannten "Diesel-Skandal" betroffen sei.

1. 2.