Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 06.06.2019, Az.
1.1. Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu jeweils vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages leistet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Schadensersatz in Anspruch, weil das Fahrzeug vom sogenannten "Diesel-Skandal" betroffen sei.
1. 2.
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