Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 15. Oktober 2019 in der Fassung des Beschlusses vom 25. November 2019, Az.:
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 61.000,00 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Schadensersatz vor dem Hintergrund des sogenannten VW-Abgasskandals in Anspruch.
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