OLG Brandenburg - Urteil vom 07.06.2021
1 U 105/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 25.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 31/19
LG Potsdam, vom 15.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 31/19

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen VW TouaregBegriff der SittenwidrigkeitUnsubstantiierter BerufungsvortragZulässigkeit eines Thermofensters

OLG Brandenburg, Urteil vom 07.06.2021 - Aktenzeichen 1 U 105/19

DRsp Nr. 2022/8028

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen VW Touareg Begriff der Sittenwidrigkeit Unsubstantiierter Berufungsvortrag Zulässigkeit eines Thermofensters

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 15. Oktober 2019 in der Fassung des Beschlusses vom 25. November 2019, Az.: 11 O 31/19, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 61.000,00 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe:

I.

Der Kläger nimmt die Beklagte auf Schadensersatz vor dem Hintergrund des sogenannten VW-Abgasskandals in Anspruch.