Auf die Berufungen beider Parteien wird - unter Zurückweisung ihrer Rechtsmittel im Übrigen - das Urteil des Landgerichts Aachen vom 24.09.2019 (
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.924,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.01.2019 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges Audi A1 1.6 l mit der Fahrzeugidentifikationsnummer A.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin zu 25 % und die Beklagte zu 75 %.
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