Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Gießen vom 10.7.2020, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.224,17 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 6.290,66 Euro seit 28.1.2020 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Pkw Audi A3, FIN: … .
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von außergerichtlich angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,03 Euro freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin 38 % und die Beklagte 62 % zu tragen.
Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens hat die Klägerin 70 % und die Beklagte 30 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|