Auf die Berufung beider Parteien wird das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 07.02.2020, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei einen Betrag in Höhe von 19.872,13 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 12.09.2019 Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi A4, FIN ...266 zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.242,84 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 22.10.2019 zu bezahlen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Klagepartei 55%, die Beklagte 45% zu tragen.
II.Im Übrigen werden die Berufungen beider Parteien zurückgewiesen.
III.Die Klagepartei hat von den Kosten des Berufungsverfahrens 55%, die Beklagte 45% zu tragen.
IV. V.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|