Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 05.05.2020, Az.
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 29.606,94 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.03.2020 zu bezahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Pkw Audi A5 3.0 l TDI, FIN ...860.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III.Von den Gerichtskosten erster Instanz trägt der Kläger 66 % und die Beklagte zu 2) 34 %. Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers in erster Instanz trägt die Beklagte zu 2) 69 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) erster Instanz trägt der Kläger 31 %.
Von den Gerichtskosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 51 % und die Beklagte zu 2) 49 %. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren trägt die Beklagte zu 2).
Die außergerichtlichen Kosten beider Instanzen der Beklagten zu 1) trägt der Kläger.
IV. V.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|