Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ellwangen (Jagst) vom 13.03.2020, Az.
Die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Dortmund entstandenen Kosten trägt der Kläger. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
3.Das Urteil und das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Ellwangen (Jagst) sind hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zzu vollstreckenden Betrages leistetr
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 23.920,00 € festgesetzt.
I.
1. 2.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|