OLG München - Endurteil vom 18.10.2021
21 U 2504/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Ingolstadt, vom 25.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 82 O 2517/20

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi A6 TDI mit den Motorkennbuchstaben CRTZulässigkeit eines ThermofenstersAbgasnachbehandlung bei Aktivierung einer RestreichweitenfunktionBegriff der Sittenwidrigkeit

OLG München, Endurteil vom 18.10.2021 - Aktenzeichen 21 U 2504/21

DRsp Nr. 2021/17645

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi A6 TDI mit den Motorkennbuchstaben CRT Zulässigkeit eines Thermofensters Abgasnachbehandlung bei Aktivierung einer Restreichweitenfunktion Begriff der Sittenwidrigkeit

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 25.03.2021, Az. 82 O 2517/20, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe

I.

Gegenstand des Rechtsstreits sind Ansprüche, die die Klagepartei gegen die Beklagte wegen des Erwerbs eines Diesel-Pkws geltend macht.

1.

I. II. III.