Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Aachen vom 18.03.2021 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.637,89 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 29.404,41 Euro seit dem 12.11.2020 bis zum 15.09.2020 und seit dem 16.09.2020 aus einem Betrag in Höhe von 28.637,89 Euro Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi A8 3,0 TDI quattro, FIN WAUXXXXXXXXXXXXXXX zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme dieses Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 892,25 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 12.11.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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