Auf die Berufung des Klägers wird das am 12.12.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 30. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 29.880,84 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. aus 32.620,97 EUR von 04.06.2019 bis 23.03.2021 sowie aus noch 29.880,84 EUR seit 24.03.2021 zu bezahlen, Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs Audi Q5 3,0 TDI clean diesel quattro mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer xxx.
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