OLG Hamm - Urteil vom 05.08.2021
22 U 121/20
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Arnsberg, vom 19.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 635/19

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit der Abgasnorm Euro 6Begriff der SittenwidrigkeitZulässigkeit eines Thermofensters in einer MotorsteuerungssoftwareEinbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung (vorliegend bejaht)Verminderte Eindüsung von AdBlue

OLG Hamm, Urteil vom 05.08.2021 - Aktenzeichen 22 U 121/20

DRsp Nr. 2022/2661

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit der Abgasnorm Euro 6 Begriff der Sittenwidrigkeit Zulässigkeit eines Thermofensters in einer Motorsteuerungssoftware Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung (vorliegend bejaht) Verminderte Eindüsung von AdBlue

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19.06.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H. von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die Beklagte Sicherheit i.H. von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe

I.

Die Parteien streiten um Schadensersatz wegen des technischen Zustands des Emissionskontrollsystems eines Kraftfahrzeugs.

1. 2. 3. 1. 2. 3.