Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 05.11.2019 (Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 8.746,28 € nebst Zinsen in Höhe von 4 % aus 21.900,00 € seit dem 15.11.2010 bis zum 29.01.2019 sowie in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 8.746,28 € seit dem 30.01.2019, Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW VW A VI 2,0 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer B nebst 2 Fahrzeugschlüsseln, den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 ("KFZ-Schein") und Teil 2 ("KFZ-Brief") und dem Serviceheft, zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Klageantrag zu 1. in Höhe von 1.944,75 € in der Hauptsache erledigt ist.
Es wird weiter festgestellt, dass der im Klageantrag 1. bezeichnete Anspruch aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung der Beklagten herrührt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|