Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 10.10.2019 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 27.811,74 € nebst 4 % Zinsen aus einem Betrag von 33.495,08 € seit dem 08.03.2015 bis zum 14.05.2019, ab dem 15.05.2019 aus einem Teilbetrag von 27.811,74 € in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und aus einem Teilbetrag von 5.683,34 € in Höhe von 4%, aber nicht mehr als 5 Prozentpunkten über dem Basiszins, Zug um Zug gegen Übergabe und Rückübereignung des Fahrzeugs VW A Sport & Style 4Motion, FIN B zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz haben die Beklagte zu 83 % und der Kläger zu 17 % zu tragen.
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