Auf die Berufung der Klagepartei wird das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28.10.2019, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 14.308,41 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 27.06.2019 zu bezahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, die Klagepartei von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ihres Rechtsanwalts H. in Höhe von 1.242,84 € freizustellen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen
II.Die weitergehende Berufung der Klagepartei wird zurückgewiesen.
III. - - IV. V.
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