Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 06.08.2019 (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.740,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 27.04.2019 Zug um Zug gegen Übereignung des Pkw VW A Highline 2.0 l TDI mit der FIN B zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorgenannten Pkw in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 27.04.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 53 % und die Beklagte zu 47 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
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