Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des LG Stuttgart vom 30.10.2020 (Az.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Dieses Urteil und das Urteil des LG Stuttgart sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrags, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags erbringt.
4.Die Revision wird zugelassen.
Streitwert: 16.427,17 €
I.
Der Kläger verlangt Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines von der Beklagten hergestellten Kraftfahrzeugs.
Er erwarb am 3.9.2015 für 24.400 € einen XYS TDI (Kaufvertrag Anlage K1, Bl. 29 d.A.) als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von 72.390 km. Das Fahrzeug wurde übergeben, der Kaufpreis bezahlt.
1. 2. 3.
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