Die Klagepartei wird ihres Rechtsmittels der Berufung verlustig erklärt, soweit sie dieses zurückgenommen hat.
2.Im Übrigen wird die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 29.07.2019, Az.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 29.07.2019, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 1.100,73 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 24.01.2019 sowie weitere Zinsen in Höhe von 130,00 € zu bezahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, die Klagepartei von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 729,23 € freizustellen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
IV.Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
V. VI. VII.
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