OLG Nürnberg - Endurteil vom 28.04.2021
12 U 3275/19
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 92 Abs. 2 Nr. 2;
Fundstellen:
MDR 2021, 1062
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, vom 29.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 8796/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA 189Fehlerhafte MotorsteuerungUnbeachtlichkeit eines Fahrzeugverkaufs für einen Schadensersatzanspruch

OLG Nürnberg, Endurteil vom 28.04.2021 - Aktenzeichen 12 U 3275/19

DRsp Nr. 2021/8092

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA 189 Fehlerhafte Motorsteuerung Unbeachtlichkeit eines Fahrzeugverkaufs für einen Schadensersatzanspruch

Der Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidrig vorsätzlicher Schädigung nach §§ 826, 31 BGB eines Käufers eines Fahrzeugs, das eine fehlerhafte Motorsteuerung aufwies, entfällt nicht durch dessen zwischenzeitlichen Weiterverkauf.

Tenor

1.

Die Klagepartei wird ihres Rechtsmittels der Berufung verlustig erklärt, soweit sie dieses zurückgenommen hat.

2.

Im Übrigen wird die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 29.07.2019, Az. 9 O 8796/18, zurückgewiesen.

3.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 29.07.2019, Az. 9 O 8796/18, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 1.100,73 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 24.01.2019 sowie weitere Zinsen in Höhe von 130,00 € zu bezahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klagepartei von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 729,23 € freizustellen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

IV.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

V. VI. VII.