Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 27.10.2020, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.503,29 EUR zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 09.07.2020 sowie weiterer Zinsen in Höhe von 9,44 EUR, Zug um Zug gegen Übertragung eines Anteils von 28,57% am Eigentum und Übertragung von Mitbesitz an dem Pkw XY, Fahrzeug-Identifizierungsnummer ..., zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
2Von den Kosten des Rechtsstreits im ersten Rechtszug tragen der Kläger 83%, die Beklagte 17%. Von den Kosten des Rechtsstreits im zweiten Rechtszug tragen der Kläger 76%, die Beklagte 24%.
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