Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das am 29.10.2020 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.700,75 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 24.783,36 € seit dem 23.4.2021 Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Pkw Marke1 Modell1 (FIN: ...) zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage als unzulässig verworfen und die weitergehenden Berufungen werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
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