Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 5. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Wuppertal vom 22.11.2018, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
Der Kläger begehrt von der Beklagten wegen des Erwerbs eines Pkw VW Passat Variant 2,0 l TDI, in den ein von der Beklagten hergestellter Dieselmotor des Typs EA 189 eingebaut ist, Schadensersatz in Gestalt einer Rückabwicklung des mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrags.
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