OLG Hamm - Urteil vom 08.06.2021
19 U 1567/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 831;
Vorinstanzen:
LG Arnsberg, vom 18.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 493/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA 288Temperaturabhängige Steuerung des EmissionskontrollsystemsVoraussetzungen für ein sittenwidriges VerhaltenZulässigkeit eines Thermofensters

OLG Hamm, Urteil vom 08.06.2021 - Aktenzeichen 19 U 1567/19

DRsp Nr. 2021/9991

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA 288 Temperaturabhängige Steuerung des Emissionskontrollsystems Voraussetzungen für ein sittenwidriges Verhalten Zulässigkeit eines Thermofensters

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18.10.2019 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung aus dem Urteil durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 21.671,91 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31; BGB § 831;

Gründe

I.

Die Parteien streiten über Ansprüche im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Motorsteuerung eines Dieselfahrzeugs.

1. 2. 3.