OLG Köln - Urteil vom 01.07.2020
26 U 72/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 849;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 17.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 80/19

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189Anspruch auf Deliktszinsen

OLG Köln, Urteil vom 01.07.2020 - Aktenzeichen 26 U 72/19

DRsp Nr. 2020/17352

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189 Anspruch auf Deliktszinsen

Wird bei der Ermittlung eines Schadens bereits eine Nutzungsentschädigung berücksichtigt, steht dem Geschädigten, dem durch Täuschung der Kaufpreis entzogen worden ist, der nach § 849 BGB vorgesehene Deliktszins ohne Einschränkungen zu.

Tenor

Das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - Einzelrichter - vom 17. September 2019 (Az. 8 O 80/19) wird teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.839,89 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 19.523,89 € seit dem 8. Februar 2019 Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs VW A mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer B sowie weitere 1.171,67 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehenden Berufungen des Klägers und der Beklagten werden zurückgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszugs und des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 1/4 und die Beklagte zu 3/4.