Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 28.06.2019 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.440,29 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2019 sowie Zinsen in Höhe von 4 % aus 21.800,00 € für die Zeit vom 31.07.2013 bis zum 31.01.2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi A, 1,6 TDI mit der FIN B zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat 43 % der Kosten erster Instanz und 12 % der Kosten der Berufung zu tragen; im Übrigen hat die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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