OLG Köln - Urteil vom 15.04.2020
27 U 76/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 849;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 10.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 87/19

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189Anspruch auf Deliktszinsen

OLG Köln, Urteil vom 15.04.2020 - Aktenzeichen 27 U 76/19

DRsp Nr. 2020/17361

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189 Anspruch auf Deliktszinsen

Zu verzinsen ist bei Erwerb eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs der gesamte Kaufpreis und nicht lediglich der nach Abzug der Nutzungsentschädigung verbliebene Schadensersatzanspruch, weil anderenfalls der Schädiger durch Hinauszögern der Rückzahlung des Kaufpreises den zu ersetzenden Schaden minimieren und letztlich auf Null herabsenken könnte.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wird das am 10.10.2019 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 4 O 87/19 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs Marke: Audi, Typ: A, Fahrzeug-Identifikationsnummer: B einen Betrag in Höhe von 23.956,30 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz abzüglich seit dem 20.06.2019 zu zahlen;

Zinsen in Höhe von 4 % aus 49.200,00 € seit dem 21.05.2010 bis zum 20.06.2019 zu zahlen;

die Kosten des außergerichtlichen Vorgehens in Höhe von 2.791,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.06.2019 zu erstatten.

2.