Auf die Berufungen beider Parteien und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufungen wird das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.09.2019, Az:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 27.755,19 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.02.2019 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs AUDI A, FIN: B.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 4% aus 38.177,00 EUR seit dem 27.02.2012 bis zum 06.02.2019 zu zahlen.
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