OLG Dresden - Urteil vom 07.04.2020
9a U 2423/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Görlitz, vom 13.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 455/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189Aufspielen eines Updates der MotorsteuerungWeiterhin bestehende MangelhaftigkeitFolgen für den Verkehrswert und Wiederverkaufswert

OLG Dresden, Urteil vom 07.04.2020 - Aktenzeichen 9a U 2423/19

DRsp Nr. 2020/6051

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189 Aufspielen eines Updates der Motorsteuerung Weiterhin bestehende Mangelhaftigkeit Folgen für den Verkehrswert und Wiederverkaufswert

1. Vom sog. Dieselskandal betroffene Fahrzeuge sind trotz Aufspielens eines Updates der Motorsteuerung weiterhin "bemakelt".2. Ob das Update langzeittauglich sein kann, ist bis heute nicht unstreitig festgestellt; Folgen für den Verkehrs- und Wiederverkaufswert sind wahrscheinlich, auf jeden Fall nicht ausgeschlossen.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Görlitz vom 13.09.2019 - 1 O 455/18 (2) - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.432,20 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.03.2019 Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Fahrzeugs VW Touran Highline 2,0 TDI, Fahrzeugidentifizierungsnummer XXX, zu zahlen.

I. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

II. Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen der Kläger 55 % und die Beklagte 45 %.