I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Görlitz vom 13.09.2019 -
I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.432,20 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.03.2019 Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Fahrzeugs VW Touran Highline 2,0 TDI, Fahrzeugidentifizierungsnummer XXX, zu zahlen.
I. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
II. Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen der Kläger 55 % und die Beklagte 45 %.
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