1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11. Februar 2019 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Neuruppin -
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 16.343,72 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13. September 2018, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Pkw Škoda Rapid mit der Fahrgestellnummer ... .
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte im Verzug mit der Annahme des genannten Fahrzeugs befindet.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin weitere 437,92 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13. September 2018.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.
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