OLG München - Beschluss vom 23.04.2020
21 U 6010/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Ingolstadt, vom 12.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 63 O 449/19

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189Bei Kauf des Fahrzeugs bereits installiertes Softwareupdate

OLG München, Beschluss vom 23.04.2020 - Aktenzeichen 21 U 6010/19

DRsp Nr. 2020/6249

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189 Bei Kauf des Fahrzeugs bereits installiertes Softwareupdate

Tenor

1.

Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 12.09.2019, Aktenzeichen 63 O 449/19, wird zurückgewiesen.

2.

Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.

Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Ingolstadt und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 8.395,33 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe

I.

1.

Die Parteien streiten um Ansprüche nach einem Pkw-Kauf im Zusammenhang mit dem sogenannten "Diesel-Abgasskandal".

Hinsichtlich der Darstellung des Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand im angefochtenen Urteil des Landgerichts sowie im Hinweisbeschluss des Senats vom 18.02.2020 (Bl. 493 ff. d.A.) Bezug genommen.

Im Berufungsverfahren beantragte die Klagepartei mit Schriftsatz vom 19.11.2019 (Bl. 429 ff. d.A.) nach dem zwischenzeitlichen Verkauf seines Wagens (Bl. 449 d.A.):

Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Ingolstadt, Az: 63 O 449/19, verkündet am 12.09.2019 und zugestellt am 19.09.2019, zu erkennen:

1. 2. 3. 4.