OLG Köln - Urteil vom 02.07.2020
21 U 96/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 16.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 83/19

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189Fahrzeugerwerb nach Bekanntwerden des Dieselskandals

OLG Köln, Urteil vom 02.07.2020 - Aktenzeichen 21 U 96/19

DRsp Nr. 2020/16986

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189 Fahrzeugerwerb nach Bekanntwerden des Dieselskandals

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 16.9.2019 (17 O 83/19) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des vorliegenden und des angefochtenen Urteils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe

I.

Die Parteien streiten über die Rückabwicklung eines PKW-Kaufs im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal.

1. 2. 3. 4.