1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 30.04.2019, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.403,49 € nebst Zinsen in Höhe von 7.361,11 € sowie weiteren Zinsen aus 25.000 € in Höhe von 4 Prozent pro Jahr seit dem 09.03.2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Volkswagen Touran 2.0 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer ... zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des in Ziffer 1 genannten Fahrzeuges seit dem 12.09.2018 in Annahmeverzug befindet.
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