OLG Köln - Urteil vom 02.04.2020
12 U 108/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 849;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 22.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 91/19

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189Kein Anspruch auf Deliktszinsen

OLG Köln, Urteil vom 02.04.2020 - Aktenzeichen 12 U 108/19

DRsp Nr. 2020/17353

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189 Kein Anspruch auf Deliktszinsen

Hat ein Fahrzeugerwerber für die Begebung des Kaufpreises im Gegenzug Eigentum und Besitz an einem Fahrzeug erhalten mit der Möglichkeit, dieses jederzeit nutzen zu können, wobei zwischen Kaufpreishingabe und erlangter Nutzungsmöglichkeit auch ein aus der Hauptleistungspflicht des Kaufvertrages adäquat kausaler Zusammenhang im Sinne einer Rechnungseinheit besteht, ist für eine Verzinsung nach § 849 BGB kein Raum.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 22.08.2019 zum Az. 12 O 91/19 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.570,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.06.2018 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges VW A 1.6 l mit der Fahrzeugidentifikationsnummer B zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorgenannten Fahrzeuges in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird ebenso zurückgewiesen wie die Berufung der Klägerin insgesamt.