Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.06.2019 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hagen in Verbindung mit dem Berichtigungsbeschluss vom 05.08.2019 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.050,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.02.2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs T, Typ T2 Combi 2.0 TDI, Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ###9, zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 958,19 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 49 % und die Beklagte zu 51 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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