Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 26.04.2019, Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.009,76 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 17.01.2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges X. mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer W. zu bezahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlich angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 906,78 € freizustellen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung der Beklagten und die Berufung des Klägers werden zurückgewiesen.
III. IV. V.
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