Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 19.11.2019 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
I.
Die Klägerin kaufte bei einer Niederlassung der Beklagten mit Kaufvertrag vom 25.04.2016 einen gebrauchten Mercedes Benz B 180 CDI zu einem Kaufpreis von 17.070 €. Das Fahrzeug war mit einem Motor der Reihe OM 651 ausgestattet und wies bei Vertragsschluss einen Kilometerstand von 60.015 km auf.
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